Nachtrag:
Wir haben erfahren, dass das Ordnungsamt mittlerweile auch in Vereinen kontrolliert. Bitte achtet noch mal akribisch darauf, dass die 3G Regel immer eingehalten wird. Auch die Geimpften müssen ihren Nachweis bei JEDER Stunde bei sich tragen. In dem besagten Fall, gab es wohl empfindliche Strafen sowohl für den Verein, als auch für den Teilnehmer.
3G gilt auch für alle, die unser Gebäude betreten. Sprich auch Eltern, Oma, Opa, Tante.......
Das bedeutet im Einzelnen:
Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahre
haben freien Zutritt, da sie für Tests noch zu jung sind bzw.
aufgrund der Schulpflicht als getestet gelten
Jugendliche ab 16 Jahre
haben Zutritt gegen Vorlage des Schülerausweises
oder mit negativem Test, sollten sie nicht mehr zur Schule gehen
Erwachsene benötigen
* einen Nachweis, dass sie geimpft sind (gelbes Impfbuch oder App-Eintrag)
* einen Nachweis, dass sie genesen sind oder
* einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
Das gilt gleichermaßen für Sportler:innen, Übungsleiter:innen und Trainer:innen!
Im Gebäude muss grundsätzlich eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden. Diese darf nur bei der Sportausübung abgenommen werden.
Beitrag: C. Jacobi