Auszug aus der Mail lsb vom 21.03.2022:
Am Samstag dem 19.03.2022 tritt auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Sie ist bis zum 02.04.2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.
Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
Sport im Freien:
hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
Sport drinnen:
hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag:
Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre):
Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
Trainer*innen und Übungsleiter*innen:
hier gelten weiter die 3G-Regelungen