24Nov2021
RTV allgemeinNeue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.21

Hier nun eine Zusammenfassung der neuen Coronaschutzverordnung.

Entscheidend für uns ist, dass die Ausübung von Sportangeboten nur noch für Immunisierte „2G“ (geimpft oder genesen) möglich ist. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Ab 16 Jahre gelten sie, sofern sie noch zur Schule gehen und einen Schülerausweis vorweisen können, lediglich als getestet, somit nicht 2G.
Auch das Zuschauen bei Sportveranstaltungen ist nur noch mit „2G“ gestattet.

 Als kleiner Hinweis für unseren ehrenamtlichen Übungsleiter/innen: 

Solltet ihr nicht immunisiert sein, so dürft ihr mit einem tagesaktuellem Test (max. 24 std alt) und einer Maske das Training anleiten.

Des weiteren sind wir angehalten schärfere Kontrollen durchzuführen. Diese sind von den  Übungsleitern umzusetzen. (Welches wiederum vom Verein aus kontrolliert wird). Unter anderem muss mit der CovPassCheck-App der Impfstatus gecheckt werden (bitte downloaden). Außerdem ist von allen (ÜL plus Aktive) ständig ein Identitäts-Nachweis mitzuführen und das auch stichprobenartig zu überprüfen.
Generell ist das Tragen eines Mund/Nasenschutzes im Innenbereich wie bisher Pflicht.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Bitte versucht, sofern möglich, sämtliche Begleitpersonen fern zu halten. Damit macht ihr es für euch und für uns leichter.

Wir wissen das es dadurch für euch nicht immer einfach wird. Wir bitten euch trotzdem sehr darauf zu achten, damit wir trotz aller Auflagen unseren Sport noch weiter ausüben dürfen. 

Zur Info: Ordnungswidrigkeiten werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft.

Das Ganze gilt bis auf weiteres bis zum 21.12.2021

Lg Euer Vorstand