12Jan2022
RTV allgemeinCorona-Regelungen ab 13.01.2022

𝗔𝗯 𝗺𝗼𝗿𝗴𝗲𝗻 (𝟭𝟯.𝟬𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟮) 𝘁𝗿𝗶𝘁𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗖𝗼𝗿𝗼𝗻𝗮𝘀𝗰𝗵𝘂𝘁𝘇𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗞𝗿𝗮𝗳𝘁.
2G+ im Sport gilt weiterhin. Zu beachten sind folgende Fälle:
𝙆𝙞𝙣𝙙𝙚𝙧 𝙗𝙞𝙨 𝙯𝙪𝙢 𝙎𝙘𝙝𝙪𝙡𝙚𝙞𝙣𝙩𝙧𝙞𝙩𝙩 & 𝙆𝙞𝙣𝙙𝙚𝙧 𝙪𝙣𝙙 𝙅𝙪𝙜𝙚𝙣𝙙𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝙗𝙞𝙨 𝙯𝙪𝙢 𝟏𝟔. 𝙂𝙚𝙗𝙪𝙧𝙩𝙨𝙩𝙖𝙜:
Sind automatisch 2G+ (Altersnachweis ggf. Erforderlich)
-𝘌𝘭𝘵𝘦𝘳𝘯-𝘒𝘪𝘯𝘥-𝘈𝘯𝘨𝘦𝘣𝘰𝘵𝘦: 𝘌𝘭𝘵𝘦𝘳𝘯 𝘧𝘢𝘭𝘭𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘵𝘦𝘳 𝘥𝘪𝘦 2𝘎+ 𝘙𝘦𝘨𝘦𝘭 𝘸𝘦𝘯𝘯 𝘴𝘪𝘦 𝘢𝘬𝘵𝘪𝘷 𝘢𝘮 𝘚𝘱𝘰𝘳𝘵𝘨𝘦𝘴𝘤𝘩𝘦𝘩𝘦𝘯 𝘵𝘦𝘪𝘭𝘯𝘦𝘩𝘮𝘦𝘯
- 𝘒𝘪𝘯𝘥𝘦𝘳 𝘉𝘦𝘨𝘭𝘦𝘪𝘵𝘶𝘯𝘨/ 𝘏𝘪𝘭𝘧𝘦 𝘣𝘦𝘪 𝘜𝘮𝘬𝘭𝘦𝘪𝘥𝘦: 𝘉𝘦𝘨𝘭𝘦𝘪𝘵𝘱𝘦𝘳𝘴𝘰𝘯 2𝘎 (𝘡𝘶𝘴𝘤𝘩𝘢𝘶𝘦𝘳𝘳𝘦𝘨𝘦𝘭𝘶𝘯𝘨)
- 𝘡𝘶𝘵𝘳𝘪𝘵𝘵 𝘻𝘶 𝘏𝘢𝘭𝘭𝘦𝘯𝘣ä𝘥𝘦𝘳𝘯 𝘯𝘶𝘳 𝘮𝘪𝘵 2𝘎+
S𝙘𝙝ü𝙡𝙚𝙧*𝙞𝙣𝙣𝙚𝙣 𝙖𝙗 𝙙𝙚𝙢 𝟏𝟔. 𝙂𝙚𝙗𝙪𝙧𝙩𝙨𝙩𝙖𝙜:
Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet)Personen müssen immunisiert sein, Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis! Das zusätzliche Testerfordernis "+" kann durch einen Schul-Testnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) oder eine Boosterimpfung erfüllt werden.
𝙅𝙪𝙜𝙚𝙣𝙙𝙡𝙞𝙘𝙝𝙚 𝙙𝙞𝙚 𝙠𝙚𝙞𝙣𝙚 𝙎𝙘𝙝ü𝙡𝙚𝙧*𝙞𝙣𝙣𝙚𝙣 𝙢𝙚𝙝𝙧 𝙨𝙞𝙣𝙙 𝙪𝙣𝙙 𝙀𝙧𝙬𝙖𝙘𝙝𝙨𝙚𝙣𝙚:
Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet oder geboostert)
𝙕𝙪𝙨𝙘𝙝𝙖𝙪𝙚𝙧: 2G (drinnen und draußen) Bei mehr als 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 50% der über 250 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen; insgesamt sind höchstens 750 Personen zugelassen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt. Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Beitrag Tim Boretius

 
Ist möglicherweise ein Bild von Text „Zutritt nur mit 2G+ Nachweis und OP-/FFP2-Maske! Geimpft Genesen Test entfälltfür: für: Schnelltest bis 24h Vollständiger Impfschutz PCR bis 48h Booster oder Genesung ab 13.01.2022“