Ab dem 20.8. gilt die neue Corona Schutzverordnung!
Die größte Änderung ist wohl, dass in dieser Verordnung nun geregelt ist, WER teilnehmen darf, und nicht mehr „was erlaubt/verboten ist“.
Zudem gibt es nur noch zwei Inzidenzstufen: Unter oder über 35.
Konkret heißt das zur Zeit für den Remscheider Turnverein:
Beim Sport in Innenräumen zählt die 3-G-Regel: Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen teilnehmen. Tests sind 48 Stunden gültig und müssen bescheinigt sein. Schüler gelten automatisch als getestet, da sie in der Schule regelmäßig verpflichtend getestet werden.
Kinder vor Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle müssen einen Nachweis mit sich führen. Sei es Impfnachweis, Genesenennachweis, Testnachweis oder Schülerausweis.
Alle diese Regelungen gelten natürlich auch für Trainer und Übungsleitern.
Für den Sport im Außenbereich gibt es keine Einschränkungen.
Die Maskenpflicht im Gebäude bleibt weiter bestehen. Genauso wie die Verpflichtung Anwesenheitslisten zu führen.
Ich hoffe das war verständlich für alle. Bei Fragen dürft ihr euch natürlich wie immer melden.
Beitrag: Daniela Gradante