Informationen vom Landessportbund
Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022
- Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert!
- Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
- 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:
- Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.
Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!
Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben:
C.J.